Hochzeitszeitung
Hochzeits-Verordnung
§ 1 Wer diese Hochzeit mitmachen will, muss vor allen Dingen anwesend sein!
§ 2   Die Hochzeit beginnt mit dem Abgeben der Geschenke. Danach kann, wer will, wieder gehen.
§ 3   Jeder hat in heiterer Stimmung zu erscheinen. Finstere Gedanken, grämliche Mienen, Skatkarten und Strickstümpfe müssen zu Hause bleiben.
§ 4   Keiner darf mehr essen oder trinken, als er mit Gewalt hinunterbekommen kann.
§ 5   Man soll sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem man sie vollständig ausrottet.
§ 6   Um eine gute Verständigung zu sichern, dürfen höchstens fünf Redner zugleich sprechen.
§ 7   Singe, wem Gesang gegeben. - Wer´s nicht kann der singt halt daneben.
§ 8   Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukel, sowie die Verwendung der Läufer und Teppiche als Ringmatten ist nicht gestattet.
§ 9   Wer ironische Anspielungen auf den Lebenswandel des Herrn Bräutigam zu dessen Jungesellenzeiten von sich gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen.
§ 10   Wenn der Bräutigam redet, haben alle anderen zu schweigen, da er ab morgen sowieso nicht mehr zu sagen hat.
§ 11  Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen.
§ 12  Es ist verboten, die sich unter den Tischen aufhaltenden Personen als Fußbänke zu benutzen.
§ 13  Das Rauchen während der Tafel ist nur zu den warmen Speisen gestattet.
§ 14  Zur Vermeidung jeglichem Blutvergießens wird gebeten, weder mit dem Messer zu essen, noch sich mit der Gabel zu kratzen.
§ 15  Der freie Flug von Schlagsahne, Fischgräten, Sektkorken und Zigarettenasche ist nur insoweit zulässig, daß weder Personen noch Einrichtung der Festräume Schaden nehmen können.
§ 16  Jeder hat seine Adresse auf den Rücken zu befestigen, damit er notfalls sicher nach Hause gebracht werden kann.
§ 17  Das Fest hört auf wenn keiner mehr da ist und wird spätestens am 26.07.2027 fortgesetzt.